Rechtsschutz bei Scheidungsverfahren
Die Mehrzahl der Rechtsschutzversicherungen übernimmt bei einem Scheidungsverfahren ausschließlich die Kosten der anwaltlichen Erstberatung, nicht aber die anschließend aus dem Scheidungsprozess entstehenden Kosten. Der Streitwert eines Scheidungsverfahrens kann übrigens ganz beachtlich sein, weil auch die Ansprüche auf eine Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenkasse, Betriebsrenten und Pensionsansprüche dem Streitwert zugerechnet werden. So können die Prozesskosten und das Honorar für den Anwalt schnell einige Tausend Euro betragen, selbst wenn kein großes Vermögen aufzuteilen ist. Zieht sich das Verfahren dann noch in die Länge, weil die ehemaligen Partner sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen können oder wollen, dann kommt zum emotionalen Trennungsschmerz sehr schnell auch ein erheblicher finanzieller Schaden hinzu.
Eine weitere Komplikation kann es sein, dass beide Partner durch die gleiche Rechtsschutzversicherung versichert sein können. In diesem Falle ist das Scheidungsverfahren ein Prozess zwischen zwei Versicherten mit derselben Police, ein Fall für den so gut wie alle Versicherungen eine Kostenübernahme schon in den Geschäftsbedingungen ausschließen. Haben die Partner während der Ehe eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung besessen, so gilt der Versicherungsschutz jedoch grundsätzlich weiter für beide, bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Danach verbleibt der Versicherungsschutz ausschließlich für denjenigen Partner bestehen, der die Police rechtskräftig unterzeichnet hat, während der andere Partner sich bei Bedarf um eine neue Versicherung kümmern muss. Auch Kinder bleiben durch die Versicherung weiter mitversichert, solange sie überwiegend in demselben Haushalt wie das versicherte Elternteil wohnen.
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